Teilnehmen können alle Dörfer, welche bereits an der ersten Phase des Dorfbienenprojekts beteiligt waren. Die Auswahl der Dörfer erfolgt auf Grundlage der Angaben im Teilnahmeformular sowie weiterer Kriterien (z.B. gleichmäßige Verteilung über die Untersuchungsregionen Mainfranken und Rhön). Aus den 20 Dörfern, die die Basisförderung erhalten haben, wird final das Dorf mit der besten Bewertung der wildbienenfreundlichen Maßnahmen mit einem Dorffest im Wert von 30.000€ prämiert.
Ausgeschlossen von der Basisförderung sind Dörfer, die bereits über den Blühpakt Bayern gefördert werden. Diese können jedoch trotzdem unter die 20 "Summenden Dörfer" aufgenommen werden, weitere Maßnahmen umsetzen, die über die Blühpakt-Maßnahmen hinaus gehen (beispielsweise die Bereitstellung von Nistmöglichkeiten), und am Wettbewerb um das Dorffest teilnehmen. Auch Blühpakt Dörfer registrieren sich bitte über das Formular unter dem Reiter "Wettbewerb" „Summendes Dorf".
Gut zu wissen: Eine Beteiligung der Bevölkerung kann Ihre Chance auf die Basisförderung, bzw. auf das Dorffest entscheidend erhöhen. Je mehr Gartenbesitzer*innen, Schulen/Kitas und Vereine sich bis November auf die "Summenden Gärten" registrieren und ausgewählt werden, desto höher wird Ihre Chance auf die Basisförderung. Eine Teilnahme von Gartenbesitzer*innen, Schulen/Kitas und Vereinen nach der Bekanntgabe der "Summenden Dörfer" Ende Dezember 2023, erhöht Ihre Chance wesentlich auf den Preis dieses Wettbewerbs: das Dorffest.
Voraussetzungen:
• Grundsätzlich gilt: Pflege vor Neuanlage – also kein Umbruch und keine Neuansaat auf bereits artenreichen (oder entwicklungsfähigen) Brachen oder Wiesen
• Keine Förderung von Ausgleichs- oder Ersatzflächen möglich
• Gefördert werden können ausschließlich Flächen, welche nicht bereits durch Agrarumweltmaßnahmen (KULAP, VNP) gefördert werden
• Es müssen kommunale Flächen oder von der Kommune bewirtschaftete oder genutzte Flächen sein
Kriterien für die Auswahl der Dörfer um die Basisförderung:
• Diversität der Maßnahmen
• Umsetzung der Mindestkriterien (Maßnahmen zur Förderung von Nahrungs- und Nistmöglichkeiten
• Standortsangepasst Maßnahmen
• Umsetzung der Maßnahmen im Zeitraum zwischen März 2024 und Mai 2025
• Langfristige Anlage der Maßnahmen und Sicherstellung der Pflege über mindestens fünf Jahre
• Anlage der Maßnahmen ausschließlich in den Dörfern oder Gemeindeteilen der ersten Projektphase und nicht in der gesamten Gemeinde
o Eine angelegte Blühfläche im Aussiedlerhof oder im benachbarten Gemeindeteil wäre also nicht zulässig. Verbindende Elemente zwischen Gemeindeteilen dagegen sind ausdrücklich erwünscht, sofern sie im beteiligten Gemeindeteil/Dorf beginnen (Link zu Dorfliste).
Mindestkriterien für die Basisförderung:
• Mindestens eine Nistmöglichkeit für bodennistende Wildbienen
• Pflanzung mehrjähriger bienen-attraktiver Stauden
• Pflanzung von heimischen, insektenbestäubten Heckensträuchern oder Bäumen